AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Mietvertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die zugleich die Bedingungen des Mietvertrags darstellen, sind Bestandteil des Mietvertrags.
Sie sind in kroatischer, deutscher, englischer und italienischer Sprache im Büro des Vermieters verfügbar. Darüber hinaus sind sie auf der Webseite www.bluebox.hr veröffentlicht und können auf Anfrage per E-Mail im PDF-Format zugestellt werden.
Dem Mieter ist bekannt, dass die Mitarbeiter des Vermieters grundsätzlich nicht befugt sind, Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt des Mietvertrags hinausgehen oder von diesem abweichen.
Solche Erklärungen oder Verpflichtungen der Mitarbeiter des Vermieters überschreiten deren Befugnisse. Dies schließt nicht aus, dass der Mieter und ein bevollmächtigter Vertreter des Vermieters den Mietvertrag gemeinsam schriftlich ändern können.
1. Zweck der Miete, Allgemeines
Der Mieter hat das Recht, den gemieteten Lagerraum ausschließlich zum Zweck der Lagerung zu nutzen, und zwar gemäß den unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Mietvertragsangebot (das vom Vermieter auf Grundlage der vom Mieter gewählten Parameter erstellt und diesem zur Unterzeichnung zugesandt wird).
2. Zugang zum Lagerraum
2.1. Der Mieter hat das Recht, während der Geschäftszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung Zugang zum Lagerraum zu erhalten. Die Geschäftszeiten können jederzeit geändert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Vermieter aufgrund vorübergehender Unterbrechungen der Versorgung mit Wasser, Strom o. Ä., sofern der Vermieter unverzüglich Maßnahmen zur Behebung des Problems ergreift.
2.2. Nur der Mieter oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person oder eine ihn begleitende Person ist berechtigt, den Lagerraum zu betreten. Der Mieter kann eine solche Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen (z. B. per E-Mail). Der Vermieter hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die Identität jeder Person zu überprüfen, die das Lager betreten möchte, und bei unzureichender Identifikation den Zutritt zu verweigern.
2.3. Im Falle einer akuten Gefahr hat der Vermieter oder eine befugte Person das Recht, den Lagerraum zu betreten und die Lagereinheiten bei Bedarf zu öffnen.
2.4. Der Vermieter ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Zugang zu allen Lagereinheiten zu ermöglichen, um obligatorische Inspektionen oder notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich Arbeiten zur Sicherstellung der Sicherheit oder Funktionalität der Anlage. Falls erforderlich, ist der Vermieter berechtigt, Lagereinheiten ohne zusätzliche Zustimmung des Mieters zu öffnen, eingelagerte Gegenstände in einen alternativen geeigneten Raum zu verlegen und/oder die erforderlichen Arbeiten auszuführen.
2.5. Der Vermieter ist berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung des Mieters:
- Lagereinheiten zu öffnen, zu betreten und Gegenstände gemäß Punkt 4.2. zu verlegen;
- notwendige Maßnahmen zu ergreifen:
- wenn der begründete Verdacht besteht, dass sich im Lagerraum verbotene Gegenstände gemäß Punkt 3 befinden, die die umliegenden Bereiche gefährden könnten;
- wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Lagerraum vertragswidrig genutzt wird und der Mieter eine Überprüfung des Raumes verweigert;
- wenn zuständige Behörden (Polizei, Feuerwehr oder andere Behörden) die Öffnung des Lagerraums verlangen.
2.6. Der Vermieter ist verpflichtet, die Lagereinheit nach jedem Eingriff auf eigene Kosten wieder zu verschließen und dem Mieter den Zugang zu ermöglichen.
2.7. Falls aufgrund eines behördlichen Beschlusses die Räumung des gemieteten Raumes erforderlich wird, endet der Mietvertrag.
3. Nutzung des Raums durch den Mieter
3.1. Der Mieter garantiert, dass die in den BlueBox-Lagerräumen gelagerten Gegenstände sein Eigentum sind oder dass er von der Person (den Personen), der (denen) diese Gegenstände gehören, die Befugnis zur Verfügung über die Gegenstände und die Erlaubnis zur Lagerung erhalten hat.
3.2. Es ist verboten, Folgendes zu lagern: Lebensmittel oder leicht verderbliche Produkte; ungeschützte Kleidung (insbesondere Pelzmäntel); Lebewesen jeglicher Art; entzündliche oder leicht entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Batterien jeglicher Art; Gase unter Druck; verbotene oder illegale Gegenstände/Stoffe, Waffen; Sprengstoffe, Munition (es sei denn, sie werden gesetzeskonform gelagert); Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Waffen; giftigen Abfall, Asbest oder andere potenziell gefährliche Materialien; alles, was Rauch, Gerüche oder andere Emissionen abgeben kann; sowie jegliche verbotenen Stoffe oder Produkte.
3.3. Es ist dem Mieter und jeder Person, die den Raum in seinem Namen oder mit seiner Erlaubnis betritt, untersagt:
- Den Raum oder die Anlage auf eine Weise zu nutzen, die andere Mieter oder den Vermieter stört, schädigt oder belästigt.
- Tätigkeiten auszuüben, die gegen Versicherungsbestimmungen oder die Lagerungsverbote gemäß Punkt 3.2. verstoßen oder offizielle Genehmigungen erfordern (z. B. geschäftliche Aktivitäten).
- Emissionen jeglicher Art aus der Lagereinheit zuzulassen.
- Den Verkehr auf dem Gelände oder Dritte in irgendeiner Weise zu behindern.
3.4. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sofort alle Schäden an den Lagerräumen oder der Anlage zu melden und die Anweisungen des Personals zu befolgen.
3.5. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4. Alternativer Lagerraum
4.1. Im Falle eines wichtigen Grundes (z. B. notwendige Reparaturen, Umbauten, behördliche Anordnungen, akute Gefahren usw.) hat der Vermieter das Recht, die Gegenstände in einen alternativen Lagerraum ähnlicher Größe und mit geeigneten Bedingungen zu verlegen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Vermieter aufgrund der in diesem Punkt genannten Umstände.
4.2. Wenn die Gegenstände gemäß Punkt 4.1. verlegt werden, bleibt der bestehende Vertrag unter denselben Bedingungen in Kraft, gilt jedoch für den alternativen Lagerraum. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückkehr in den ursprünglichen Raum.
5. Kaution, Miete, Zahlung, Kündigung, Verzögerung, Pfandrecht
5.1. Kaution
5.1.1. Der Mieter ist beim Einzug in die Mieträume verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 100,00 (in Worten: einhundert) Euro beim Vermieter zu hinterlegen.
5.1.2. Die Kaution wird vom Vermieter spätestens 21 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Zinsen zurückerstattet, abzüglich folgender Beträge:
- Reinigung des Raumes, falls dies aufgrund der gelagerten Gegenstände erforderlich ist.
- Deckung von Schäden, die vom Mieter oder autorisierten Personen verursacht wurden.
- Ausgleich ausstehender Schulden, Mahngebühren, Zinsen, Kosten für Verlagerung und/oder Entsorgung verbliebener Gegenstände.
5.2. Miete, Mindestmietdauer, Fälligkeit, Zahlung
5.2.1. Die Miethöhe wird im Vertrag festgelegt. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Der abrechnungszeitraum beträgt, sofern nicht anders angegeben, vier Wochen.
5.2.2. Der vereinbarte Mietbetrag basiert auf der Kalkulation des Vermieters, die regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft wird. Bei Änderungen der Kalkulation erfolgt eine entsprechende Anpassung der Miete. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter mindestens vier Wochen vor der geplanten Mietanpassung zu informieren und das Inkrafttreten der neuen Miete anzukündigen. Der Mieter hat das Recht, den Vertrag aufgrund der Mieterhöhung außerordentlich zu kündigen, sofern er dies spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Miete schriftlich (z. B. per E-Mail) mitteilt.
5.2.3. Die erste Zahlung ist zu Beginn der Mietzeit fällig und deckt den ersten Abrechnungszeitraum ab. Weitere Zahlungen erfolgen gemäß Vertrag.
5.2.4. Zahlungen werden zunächst auf andere Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Miete angerechnet.
5.2.5. Der Mieter ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Vermieter mit ausstehenden Zahlungen aufzurechnen, es sei denn, diese wurden durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, einen Schiedsspruch oder durch die unbestrittene Zustimmung des Vermieters anerkannt.
5.2.6. Geschäftskunden, die das Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen, müssen auf Anfrage des Vermieters nachweisen, dass die gemieteten Flächen ausschließlich für Zwecke genutzt werden, die den (vollständigen) Vorsteuerabzug ermöglichen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Änderungen seines steuerlichen Status zu informieren, die den Mietvertrag beeinflussen könnten. Der Mieter haftet für alle Folgen, die sich aus unrichtigen oder verspäteten Informationen ergeben, es sei denn, er ist nicht für die Pflichtverletzung verantwortlich.
5.2.7. Der Mieter kann eine Reservierung bis 14 Tage vor dem geplanten Mietbeginn kostenlos stornieren. Der Vermieter erstattet den im Voraus gezahlten Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, über die ursprüngliche Zahlungsmethode. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn wird die Erstattung um 25 % gekürzt. Bei Nichterscheinen des Mieters ist keine Rückerstattung möglich, und der Mieter schuldet die volle Miete für den vereinbarten Zeitraum.
5.3. Zahlungsverzug
5.3.1. Bei Zahlungsverzug des Mieters bezüglich der vereinbarten Miete hat der Vermieter das Recht, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 (in Worten: fünfzehn) Euro für die Bearbeitung (z. B. Mahnungen, interne Kommunikation) zu erheben, falls der Verzug länger als zehn Tage dauert. Zusätzlich ist der Mieter verpflichtet, alle entstandenen Inkassokosten, wie die von Inkassobüros oder Anwälten, zu tragen.
5.3.2. Wenn der Mieter offene Schulden beim Vermieter hat, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Zugang zum Lagerraum bis zur Begleichung der Schulden zu verwehren. Diese Maßnahme entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, die ausstehenden Beträge gemäß Vertrag zu zahlen.
5.4. Pfandrecht zur Sicherung, Ersatzmaßnahmen
5.4.1. Zur Sicherung der Forderungen aus dem Mietvertrag und anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Lagerung der Ware hat der Vermieter ein Pfandrecht an den in der gemieteten Lagereinheit gelagerten Gegenständen. Neben der vereinbarten Miete und anderen Kosten hat der Vermieter im Falle eines Verzugs auch Anspruch auf die Erstattung von Kosten, die für die Erhaltung der Ware erforderlich sind.
5.4.2. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bleibt unberührt.
6. Beendigung des Mietvertrags
6.1. Die Kündigungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Wird der Vertrag während der Mietzeit gekündigt, beginnt die Kündigungsfrist mit dem Ende des laufenden Monats. Falls der Vertrag vor Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt wird, kann der Mieter verpflichtet sein, die Differenz im Mietpreis aufgrund der kürzeren Mietdauer zu zahlen.
6.2. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag außerordentlich und schriftlich (z. B. per E-Mail) wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen zu kündigen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter umfassen unter anderem Verstöße gegen die Bestimmungen der Punkte 3 bis 6 oder die Beendigung des Geschäftsbetriebs des Vermieters an diesem Standort.
7. Haftungsbeschränkung des Vermieters
7.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter entstehen, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt, die sich aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut. Die Haftung des Vermieters ist nicht beschränkt bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den Waren, die während der Verlagerung oder des Transports auf Wunsch des Mieters entstehen.
7.3. Ein Mieter, der einen Standard-Stahlcontainer mietet, ist verpflichtet, den Container regelmäßig zu lüften, um Kondensation zu verhindern. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Kondensation, die infolge unregelmäßiger Lüftung des Containers entstehen.
8. Versicherung
8.1. Der Mieter ist verpflichtet, die in der Lagereinheit gelagerten Waren während der gesamten Mietdauer gegen alle möglichen Schäden zu versichern.
8.2. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Gültigkeit oder Angemessenheit der Versicherung des Mieters und haftet nicht für eine eventuelle Unterversicherung der Waren.
8.3. Der Mieter kann gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr die Waren über den Vermieter bis zu einem vorab festgelegten Betrag versichern. Details zu den zusätzlichen Versicherungsoptionen sind dem Anhang des Mietvertrags zu entnehmen.
9. Verlängerung des Vertrags
Setzt der Mieter die Nutzung der Lagereinheit nach Ablauf des Vertrags fort, wird dies nicht als Vertragsverlängerung betrachtet.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Alle Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien müssen in schriftlicher Form an die im Vertrag angegebenen Adressen übermittelt werden. Beide Parteien sind verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren.
10.2. Der Vermieter kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Mieters auf Rechtsnachfolger oder Dritte übertragen.
10.3. Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung. Alle Anweisungen des Personals sind strikt zu befolgen.
10.4. Für rechtliche Streitigkeiten ist das Gericht in Poreč, Republik Kroatien, zuständig.
10.5. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig oder nichtig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Absicht des Vertrags am nächsten kommt.
10.6. Enthält der Vertrag rechtliche Lücken, verpflichten sich die Parteien, diese Lücken mit Bestimmungen zu füllen, die dem Geist und Zweck des Vertrags entsprechen.
Fassung von 12/2024